Als echte Gefahr für die Trägervielfalt im Krankenhauswesen und damit für eine gesunde Versorgungsstruktur sieht der Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden Württemberg e.V. (VPKA) den während der Sommerpause in das Anhörungsverfahren gegebenen Gesetzesentwurf an. Dieser sieht neben der Zusammenlegung der drei oberschwäbischen Zentren für Psychiatrie in Zwiefalten, Bad Schussenried und Ravensburg-Weissenau auch weitreichende sektorenübergreifende Ausweitungsmöglichkeiten vor. Durch das Gesetz, bei dem es nicht nur um die Gründung eines „Südwürttembergischen Zentrums“ gehe, sondern um eine weitreichendes Instrumentarium zum Ausbau der bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung der staatlichen Psychiatrie befürchtet der Verband eine wettbewerbsschädliche Konzentration der als Anstalten des öffentlichen Rechts geführten Häuser. Mit der zusätzlich geplanten Leistungsausweitung und der Legitimierung sogenannter „Satelliten“ erwachse eine Marktmacht, die der Entwicklung gesunder Wettbewerbsverhältnisse zuwiderlaufe.
Eindeutig verstoße die Gesetzesvorlage in dieser Form gegen die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geforderte „Trägervielfalt“, welcher der Gesetzgeber mit Beschluss vom März 2004 (vgl. BVerfGE 82, 209 <231>) besondere Bedeutung zugeschrieben habe. Das Bundesverfassungsgericht wörtlich: „Im Hinblick auf die ungleiche Chancenverteilung zwischen Krankenhäusern in öffentlicher und privater Trägerschaft vermag der Hinweis auf gewachsene Strukturen zwar den Status quo zu erklären, nicht als sachlicher Grund die Verfestigung bestehender Unterschiede aber zu rechtfertigen“. Der VPKA fordert deshalb die Beachtung der nicht ohne Grund im Krankenhausfinanzierungsgesetz verankerten besonderen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Sicherstellung der privaten und freigemeinnützigen Träger.
Über den Verband der Krankenanstalten in Privater Trägerschaft Baden-Württemberg e.V.
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Baden-Württemberg e. V. versteht sich seit über 50 Jahren als Fach- und Arbeitgeberverband, der die gemeinsamen Belange der Privatkrankenanstalten in Baden-Württemberg in gesellschaftlichen sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten wahrnimmt.
Der Verband vertritt diese insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, der Regierung, den politischen Parteien, den Behörden, den fachlichen Unternehmensorganisationen sowie den Gewerkschaften.
Mitglieder des Verbandes sind stationäre Einrichtungen im Akut-, Reha- und Pflegebereich. Dabei handelt es sich sowohl um Häuser mit sozialversicherungsrechtlicher Zulassung als auch um reine Privatkliniken.
